Informationen

Was Sie als Mieter wissen sollten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Mieter.
Ob es um Mülltrennung geht oder den Wunsch eines Untermietverhältnisses. Und sollten Sie Nachtspeicheröfen haben, so finden Sie hier hilfreiche Infos.

Mülltrennung

Das Thema Mülltrennung ist besonders in diesem Jahr in Hamburg in den Fokus getreten. Da die HOOM die Mülltrennung befürwortet, haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die Objekte, sofern der Platz

vorhanden ist, nach und nach mit den verschiedenen Mülltonnen auszustatten. Folgend finden Sie eine Übersicht, welcher Müll in welche Tonnen gehört:

Grüne Biotonne

Küchenabfälle:
gekochte und zubereitete Essensreste
nicht gekochte Obst- und Gemüsereste
Brote und Brötchen
Milchprodukte
Eierschalen
Kaffee(filter), Tee(beutel)

nichtmineralische Kleintierstreu:
Holzspäne, Heu

Gartenabfälle:
Laub, Baum- und Strauchschnitte
Fallobst, Kohlstrünke
Grasschnitte, Unkraut
Schnittreste von Blumen, Topfpflanzen mit Ballen
Sägespäne von Holz
Stroh und Heu

Schwarze Tonne

Restmüll
(z.B. Kosmetiktücher, Windeln, Tampons, Taschentücher, Katzenstreu, etc.)

Blaue Tonne

Verpackungen aus Papier:
Papiertüten
Pappkartons (bitte falten!)
Umschläge, Zettel
Eierkartons aus Pappe

Gegenstände aus Papier:
Prospekte, Kataloge
Zeitungen, Zeitschriften
Bücher

Gelbe Tonne

Verpackungen (Metalle, Kunst-/ Verbundstoffe):
Folienverpackungen
Becher, Plastikflaschen
Konservendosen, Tuben
Saft- und Milchkartons
Gegenstände aus Plastik und

Metall:
Tüten, starke Folien
Plastikeimer, -töpfe
Töpfe, Pfannen, Werkzeuge
Kinderspielzeug

Sperrmüll

Entsorgung über Stadtreinigung Hamburg (Tel. 25 76 -0)

Sondermüll

Entsorgung über Stadtreinigung Hamburg (Tel. 25 76 -0)

Farbreste, Chemikalien,
Batterien etc.

Altglas

in die öffentlichen Container

Untervermietungsgenehmigung. Was ist zu tun?

Sie wollen ein Zimmer in Ihrer Wohnung untervermieten? Dies müssen Sie uns gemäß Mietvertrag in Verbindung mit § 553 BGB schriftlich mitteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung dadurch nicht

überbelegt ist (Regel: 1 Person = 1 Zimmer). Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich (per Post oder per E-Mail) und fügen eine Personalausweiskopie der jeweiligen Person (beidseitig) zusammen mit der letzten

Meldeanschrift hinzu. Sie erhalten dann, sofern gegen diese Person nichts spricht, eine schriftliche Untervermie- tungsgenehmigung. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Hinweise zur Bedienung von Nachtspeicheröfen

Ein Nachtspeicherofen verfügt über mehrere Stufen. Der Ladevorgang geschieht nachts. Wenn der Ofen also tagsüber angestellt wird, kann erst am nächsten Morgen Wärme abgegeben werden. Die Wärmezufuhr wird über das zugehörige Thermostat an der Wand geregelt. Hier kann die gewünschte Temperatur eingestellt werden. Der Ofen beginnt dann die warme, gespeicherte Luft „heraus zu pusten“. Zu beachten ist, dass

das Thermostat nur angestellt werden sollte, wenn man sich in dem entsprechenden Raum aufhält. Anderenfalls „verpustet“ der Ofen sämtliche Wärme und bei Bedarf ist nichts gespeichert, so dass der Raum erst wieder am nächsten Morgen gewärmt werden kann. Da der Ofen selbst durch den Ladevorgang aufheizt, ist unbedingt darauf zu achten, dass auf den Nachtspeicheröfen nichts abgelegt wird. Es besteht sonst Brandgefahr.

Um eine effiziente Erwärmung eines Raumes zu erreichen, muss der Ofen angestellt und die Wärmezufuhr durch den Lüfter geregelt werden. Anderenfalls kann es passieren, dass der Ofen z.B. auf Stufe III voll aufgeladen ist, der Raum jedoch trotzdem nicht warm wird, weil keine Luft in den Raum abgeführt wird, sondern lediglich der Ofen Wärme abstrahlt.

Wie beuge ich Schimmelbildung durch richtiges Heizen und Lüften vor?

In der Regel kommt Feuchtigkeit in der Wohnung fast immer von innen aus der Raumluft. Der Mensch gibt durch seine Atemluft Feuchtigkeit ab und auch die üblichen Sachen im Haushalt, wie z.B. die feuchte Wäsche, das Kochen, das Benutzen eines Wasserkochers, das Baden oder Duschen etc. sorgen für Feuchtigkeit in der Raumluft. Auch Zimmerpflanzen tragen zur Luftbefeuchtung bei. Deshalb ist es unerlässlich, dass die feuchte Raumluft täglich und regelmäßig durch trockene Außenluft ausgetauscht wird. Nur so lassen sich feuchte Stellen, besonders in der Innenseite von Außenwänden oder hinter größeren Möbelstücken (bei unzureichender Hinterlüftung) vermeiden.

Besonders in den Wintermonaten stellt das richtige Heizen und Lüften eine Herausforderung dar. Hier nun ein paar Tipps, wie Sie durch richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten den vorgenannten Problemen vorbeugen können:

  • Alle Räume (inkl. Nebenräume) sind ausreichend und kontinuierlich zu Beheizen. Dies gilt auch für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit (z.B. Arbeitszeit oder Urlaubszeit).
  • Alle Heizkörper müssen die Wärme ungehindert abgeben können.
  • Möbelstücke –besonders an Außenwände- sollten mind. 5-10 cm von der Wand abstehen, so dass eine Hinterlüftung gewährleistet ist.
  • Regulieren Sie das Raumklima durch regelmäßige Stoßlüftung (5-10 Minuten) und tauschen Sie dadurch die feuchte Raumluft gegen trockene Außenluft aus. Schließen Sie während der Lüftungsphase bitte NICHT die Heizkörperventile – gerade im Badezimmer kann sonst die feuchte Luft nicht trocknen.
    ACHTUNG: Kein Dauerlüften während der Heizperiode! Offene oder gekippte Fenster verursachen einen erhöhten Wärmeverlust gegenüber einer gezielten Stoßlüftung. Zudem wird durch die Kippstellung ein Wärme-/Kälteaustausch verursacht, welcher Schimmelbildung durch Kondensatbildung begünstigt.
  • Die Fugen in den Nassbereichen (Dusch-/ Badewannenbereich) sollten regelmäßig gereinigt werden. Nur so lässt sich eine Schimmelbildung auf den Fugen vermeiden. Zudem sollten nach jedem Dusch-/ Badegang die Fliesen/Duschtrennwände getrocknet und das Badezimmer ausreichend gelüftet werden.

Sollten Sie dennoch Schimmelstellen in Ihrer Wohnung vorfinden, sollten Sie den Schimmel mit Alkohol aus der Apotheke (kein Konsumalkohol!) kurzfristig und rückstandslos entfernen. Im Zweifelsfall schicken Sie eine E-Mail mit Fotos zur Veranschaulichung an die Verwaltung. Die Mitarbeiter der HOOM werden Sie sodann beraten, was zu tun ist.